Baubegleitung

Im Rahmen der Baubegleitung übernimmt Ihr Energieberater als Sachverständiger wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit der Prüfung, Überwachung und Erfolgskontrolle der energetischen Maßnahmen. Dies dient Ihnen als Bauherr als wichtige Qualitätssicherung.
Neben der Energetischen Überwachung der Arbeiten einzelner Handwerker, steht Ihnen der Energieberater auch während der gesamten Bauphase beratend zur Verfügung.
Egal ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt – falls Sie eine BEG-Förderung für einzelne Maßnahmen oder ein Effizienzhaus in Anspruch nehmen möchten, ist die Baubegleitung durch einen hierfür zugelassenen Energieeffizienz-Experten immer Voraussetzung.
Der Experte gibt gegenüber dem Fördergeber alle erforderlichen Erklärungen zur Einhaltung der Programmbestimmungen ab und überwacht und dokumentiert die ordnungsgemäße Umsetzung sorgfältig.

BEG - Einzelmassnahmen
Wenn Sie einzelne Maßnahmen wie Fenstertausch oder Fassadendämmung durchführen möchten, müssen bestimmte technische Anforderungen an die energetische Beschaffenheit der Bauteile oder der Anlagentechnik erfüllt werden. Der Energieberater überprüft und überwacht die Einhaltung dieser Anforderungen im Rahmen der Baubegleitung und berät Sie auch über mögliche weitere Anforderungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehen können, wie z.B. Erstellung eines Lüftungskonzepts, oder einer Luftdichtheitsmessung.


Baubegleitung
KfW - Effizienzhaus
Ein Energieberater kann eine wichtige Rolle spielen, wenn Sie umfassende Sanierungsmaßnahmen durchführen möchten, die insgesamt zum Erreichen eines energetischen Effizienzhaus-Niveaus führen.
Der Energieberater prüft und überwacht im Rahmen der Baubegleitung die erfolgreiche Umsetzung des geplanten energetischen Niveaus. Bereits in der Angebotsphase überprüft er frühzeitig die Übereinstimmung mit dem Umfang und der Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen. Er führt regelmäßig die Bilanzierung (Berechnung der energetisch relevanten Kenngrößen) durch und passt diese fortlaufend an die Ergebnisse der Angebote und Auftragsvergabe an.
Im Rahmen von Baustellenbegehungen überwacht er die Bauausführung, begleitet die Übergabe und Inbetriebnahme der Anlagentechnik und nimmt die Maßnahmen ab.
Wie auch bei den Einzelmaßnahmen erstellt er den erforderlichen Verwendungsnachweis und die förderfähigen Kosten nach Abschluss des Projekts.
Abschließend erstellt er eine umfassende Dokumentation mit vollständigen Berechnungsunterlagen, allen Bestätigungen und Nachweisen sowie allen sonstigen Unterlagen, die die Einhaltung der energetischen Kennwerte der Effizienzhausberechnung belegen und übergibt diese an den Bauherren für dessen Hausakte.
Baubegleitung
als Bauherr:in Profitieren Sie davon
> Unterstützung bei Angebotseinholung von verschiedenen Unternehmen und Auswertung der erhaltenen Angebote
> Prüfung und Dokumentation der ausgeführten Arbeiten sowie Kontrolle der Rechnungen von den einzelnen Handwerkern
> Baubegleitende Qualitätskontrolle in Form von bis zu drei Begehungen der Baustelle zu neuralgischen Bauabschnitten (z. B. Bodenplatte, Keller, Rohbau, Fenster, Abdichtungen)
> Bewertung der Maßnahme in Bezug auf ihre energetisch fachgerechte Ausführung
Wie hoch wäre die Förderung?

Anrechenbare Kosten für Einzelmassnahmen (BEG EM)
Anrechenbare Kosten für Effizienzhäuser (Bau/Sanierung)
Ein- und Zweifamilien-häuser
5.000 Euro pro Vorhaben
10.000 Euro pro Vorhaben
Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten)
2.000 Euro pro Wohneinheit und Vorhaben
(max. 20.000 Euro)
4.000 Euro pro Wohneinheit und Vorhaben
(max. 40.000 Euro)